Zu jedem Produktfoto sollten drei Angaben nachvollziehbar sein: Welches Muster zeigt es, für welche Verkaufsvariante darf es verwendet werden und was ist zur Veröffentlichung freigegeben? Halten Sie diese Angaben in einem Bildübergabeprotokoll fest, bevor ein Lieferantenordner an Ihr Katalogteam geht. Ein Dateiname allein reicht bei wechselnden Farben, Setbestandteilen oder Musterdetails nicht aus.
Verkaufsvariante und fotografiertes Muster getrennt erfassen
Das Dessous-Harness-Set mit Kettenriemen wird auf dieser Website als in Schwarz und Rot fotografiert beschrieben. Damit sind die gezeigten Farben benannt; Verfügbarkeit und Freigabe für eine andere Farbe sind dadurch nicht bestätigt. Das schwarze Spitzen-BH- und Strumpfhalter-Set wird mit BH, hoch geschnittenem Strumpfhaltergürtel und passendem Slip beschrieben. Gleichen Sie den tatsächlichen Bestellumfang ab, bevor Sie ein Bild als Darstellung des vollständigen Sets verwenden.
Erfassen Sie Lieferantenreferenz, eigene Artikelnummer, vereinbarte Farbe, Verkaufseinheit und Musterstand. Ergänzen Sie die fotografierte Größe, sofern bekannt. Ein Foto einer Größe belegt nicht automatisch Passform oder Proportionen aller Größen. Kennzeichnen Sie unbekannte Angaben als offen, statt sie von einer ähnlichen Variante zu übernehmen.
Jede Originaldatei erhält einen prüfbaren Datensatz
- Datei: ursprünglicher Dateiname, Lieferordner oder Quellenreferenz sowie erhaltene Bildversion.
- Produkt: Lieferantenreferenz, Musterstand und die ausdrücklich freigegebenen Verkaufsvarianten.
- Ansicht: Vorderseite, Rückseite oder benanntes Detail sowie weiterhin verdeckte Merkmale.
- Lieferumfang: enthaltene Teile, nicht mitverkaufte Styling-Accessoires und gegebenenfalls erklärender Bildtext.
- Veröffentlichung: mit Lieferant oder Rechteinhaber geklärte Nutzung, prüfende Person, Entscheidungsdatum und Freigabestatus.
Führen Sie einen Datensatz je Bild und bei Mehrfachverwendung eine zusätzliche Variantenliste. Der Empfang einer Datei bestätigt noch keine Nutzungsrechte. Ein Bild für die interne Musterabstimmung kann vor einer öffentlichen Katalogverwendung weitere Klärung erfordern.
Fehlende Ansichten gezielt anfordern
Welche Fragen muss der Katalog beantworten? Ist die Verstellung auf der Rückseite erkennbar, die besprochene Verbindung sichtbar oder der gesamte Verkaufsumfang gezeigt? Markieren Sie jede Frage mit sichtbar, teilweise sichtbar oder nicht sichtbar. Fordern Sie fehlende Ansichten zum gleichen Musterstand an. Kombinieren Sie Vorder- und Rückseiten unterschiedlicher Musterstände nicht zu einem vermeintlich einheitlichen Produkt.
Beleuchtung, Bildschirm und Bearbeitung können den Farbeindruck verändern. Bewahren Sie die vereinbarte physische oder anderweitig freigegebene Farbreferenz getrennt vom Webbild auf. Versprechen Sie keine exakte Farbwiedergabe und leiten Sie die Materialzusammensetzung nicht aus einem Foto ab.
Ausschnitte und Ersatzdateien nachvollziehbar halten
Beispiel zur Veranschaulichung: Bild A zeigt ein schwarzes Muster im Stand B, für die rote Verkaufsvariante fehlt ein bestätigtes Foto. Geben Sie A nur für die bestätigte schwarze Variante frei und halten Sie das Bild der roten Variante bis zur Klärung zurück. Eine Umbenennung auf die rote Artikelnummer behebt die Abweichung nicht.
Verknüpfen Sie jeden Zuschnitt mit der Originaldatei und dem vorgesehenen Einsatzort. Prüfen Sie, ob ein wichtiger Träger, ein mitgeliefertes Teil oder ein erklärender Text abgeschnitten wurde. Bei Ersatzdateien kennzeichnen Sie das alte Bild im Protokoll als überholt und nennen die zu prüfenden Katalogseiten. Erhalten Sie den alten Datensatz für die Rückverfolgung.
Bildfragen in die Angebotsanfrage aufnehmen
Nutzen Sie bei Eigenmarkenprojekten die Übersicht zur OEM-Entwicklung zusammen mit der Musterspezifikation. Senden Sie Ihre Produkt- und Bildfragen mit Lieferantenreferenz, geplanten Farben, ungefährer Menge, Zielmarkt, Musterstand und fehlenden Ansichten. Fragen Sie, welche gelieferten Bilder für welche Varianten veröffentlicht werden dürfen. Fotografie und Nutzungsbedingungen müssen gesondert vereinbart werden; diese Anleitung sagt keinen Fotoservice zu.